Energieausweis Rechner

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis jetzt berechnen!

Nutzen Sie gern unseren Energieausweis Rechner um Klarheit über die wichtigsten Daten und Kennwerte Ihrer Immobilie zu bekommen. Mit Hilfe unseres zertifizierten Partners steigern Sie die Transparenz und damit das Vertrauen in Bezug auf die untersuchte Immobilie.

Energieausweis Rechner: Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis basiert auf den energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Moderne Wärmedämmung, Wärmeschutzverglasung und andere Maßnahmen können helfen den Energiebedarf zu verbessern.

Verbrauchasuweis

Der Energieverbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch für einen Zeitraum von mindestens 36 Monate auf. Aus den Werten dieses Zeitraums wird der Durschnitt gebildet. Es werden Verbrauchsdaten wie Heizungskostenabrechnungen des Gebäudes oder die Daten Dritter zur Berechnung verwendet. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten wird eine Witterungsbereinigung durchgeführt.

Verwendungsfälle des Bedarfsausweises

Verwendungsfälle des Verbrauchsausweises

  • Nutzung verpflichtend bei Neubauten und Änderung von Gebäuden
  • Ebenfalls verpflichtend bei unsanierten Gebäuden mit weniger als vier Wohnungen, deren Bauantrag vor 01.11.1977 gestellt wurde
    • Ausnahme für Gebäude , die in 1977 bereits die Wärmeschutzverordnung erfüllt haben
  • Sanierungsprojekten, bei denen keine Daten vorliegen
  • Sonderbauten, wie Resthöfe
  • Verpflichtend für Gebäude, die nach dem 01.11.1977 gebaut wurden.
  • Ebenfalls muss er verwendet werden bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen.
  • Muss verwendet werden bei Gebäuden, für die Daten der letzten drei Jahre vorhanden sind.
  • Ist auch für Gebäude zu wählen, die nach EnEV-Standard energetisch saniert sind.
  • Für Nichtwohngebäude, also Gewerbeimmobilien, Büroräume oder Logistikobjekte gilt eine Sonderregel nach der beide Verfahren verwendet werden dürfen. Gleiches gilt für modernisierte Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten, unabhängig vom Baujahr.

Energieausweis berechnen – Pflicht und Wahrheit

Was ist ihr Wohntraum? Ein Einfamilienhaus, das Sie selbst ausbauen wollen, ein Passivhaus oder eine Eigentumswohnung in einem Altbau? An so mancher Stelle kann die Suche und der Erwerb Ihrer Traumimmobilie Überraschungen bereithalten: ein nicht identifizierter Wasserschaden, abgesacktes Fundament, veraltete Stromkreise oder einfach undichte Fenster. Beim Thema Energieeffizienz und – verbrauch allerdings besteht in den meisten Fällen Klarheit. Denn der Energieausweis ist für potenzielle Immobilienkäufer und Mieter ein wichtiges Dokument, wenn es um die Energieeffizienz eines Gebäudes geht. Neben der Effizienz wird auch über anfallende Energiekosten für das Gebäude und Tipps zur Optimierung informiert.

Und ohne geht’s in Deutschland nicht mehr. Seit 2002 muss er für Neubauten verpflichtend bestehen und vorgelegt werden und gleichermaßen für Bestandshäuser gilt dies seit 2009 bei Verpachtung, Verkauf, Leasing und Vermietung. Genauer gilt dies für alle bebauten Grundstücke, für Häuser, Wohnungs- und Teileigentum. Wer die Ordnungswidrigkeit zum Fehlen oder unvollständig Ausfüllen eines Ausweises für eine Lappalie hält, sollte mit einem gerichtlichen Verfahren und Bußgeldern bis 10.000 Euro oder nach Schwere bis 15.000 Euro rechnen – laut letzter Regelung. Gut zu wissen für Immobilieninteressenten, -besitzer: Ausweis ausstellen darf nur, wer berechtigt ist. Der Immobilienmakler Ihres Vertrauens wird also mit Partnern zusammenarbeiten, die befugt sind zur Austsellung – so auch im Falle des Energieausweis Rechners, den das ImmobilienDuo nutzt. Ansonsten drohen auch dafür Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeit und ein Verfahren.

Digitaler Energieausweis auf Handy

Vermeiden lässt sich dies, wenn der Immobilienbesitzer zur Besichtigung und beim Abschluss des Vertrages einen gültigen, vollständigen Energieausweis vorlegt – beim Abschluss auch in Kopie übergibt. Im Falle, dass ein Ausweis bereits bei der Veröffentlichung und Bewerbung des Angebots vorliegt, müssen daraus zwingend Angaben aufgenommen werden: Endenergieverbrauch, Energiebedarf, Art der Energieträger und die Effizienzklasse. Sollte für den Verkauf einer Immobilie bereits ein gültiger Energieausweis bestehen, kann dieser für eine Immobilienbewertung sehr nützlich sein. Informieren Sie sich am besten direkt beim Team des ImmobilienDuos über die Möglichkeiten einer Bewertung.

Energieausweis – Wer darf denn jetzt ausstellen?

Die Strafen für falsch, nicht oder inoffizielle Ausstellung eines Energieausweises sind also ernst zu nehmen. Wer im §88 Gebäudeenergiegesetz nicht erfasst ist oder mit den Beschreibungen assoziiert werden kann, darf selbst keinen Energieausweis ausstellen – Sie selbst oder Ihr Nachbar oder der Gärtner. In diesen Fällen stimmt der Ausspruch „Was nichts kostet, ist nichts wert!“. Denn die Erstellung eines Energieausweises und der Energieausweis selbst sind durch gesetzliche Regelungen klar definiert. Zudem ist die Daten- und Informationserhebung in einigen Fällen mit einer Begehung des Objekts verbunden, zumindest müssen die bereitgestellten Informationen verarbeitet werden. Ein rechtsgültiger Energieausweis ist daher immer mit Kosten verbunden. In diesem Sinne kostenlos ist ein Energieausweis nur, wenn er im Rahmen eines Dienstleistungspakets erstellt wird, also vom Immobilienmakler oder durch Fördergelder, bei einer Sanierung gegenfinanziert wird. Nutzen Sie gern unseren Energieausweis Rechner und kontaktieren Sie uns.

Berechtigte sind:

  • Architekten und Bauingenieure: aufgrund bautechnischer Ausbildung und Berufserfahrung
  • Handwerker: Meister und Techniker mit entsprechenden Fortbildungen und Berufserfahrungen 
  • Energieberater: Zertifizierte Energieberater mit einer Zusatzausbildung im Bereich Energieeffizienz
  • Schornsteinfeger: In bestimmten Fällen Energieausweise für die Erstellung von Bedarfsausweisen ausstellen ( Vor-Ort-Begutachtung und Messung)
  • Weitere Berufsgruppen: Berufsgruppen mit einer „baunahen“ Ausbildung und entsprechenden Fortbildungen, bspw. Physiker

Im Internet finden Sie neben freien Verzeichnissen auch offizielle Seiten, wie die:

Expertenliste für Energieeffizienz Experten, die sich einer regelmäßigen Überprüfung unterziehen werden hier gelistet. Sind befugt für Gebäudemodernisierungen die Bestätigung auszustellen, um KfW-Fördermittel beantragen zu können.
Liste der deutschen Energie-Agentur (dena)Hier werden Experten gelistet, die die Qualifikationen nach Gebäudeenergiegesetz vorweisen können.

Neben diesen Bezugsquellen für den Energieausweis gibt es auch Onlineangebote, die entweder mit offiziell berechtigten Anbietern zusammenarbeiten oder selbst berechtigt sind. Laut Verbraucherzentrale bietet es sich immer an folgende Punkte zu prüfen, um die Seriösität und Qualität des Angebots besser einschätzen zu können.

Qualitätskriterien an Aussteller und Energieausweis Rechner

  • Umfasst der Vertrag eine genaue Leistungsbeschreibung?
  • Wird eine Erklärung abgegeben, auf welcher Grundlage die ausstellende Instanz nach dem Gebäudeenergiegesetz berechtigt ist?
  • Wird eine schriftliche Bestätigung aller Daten und Angaben gegeben, die von Ihnen übermittelt und die für die Erstellung des Ausweises verwendet wurden?
  • Wird eine Datenschutzzusicherung gegeben?
  • Ist die Nummer der Berufshaftpflichtversicherung enthalten, die eventuell entstehende Ansprüche bei einem fehlerhaft ausgestellten Ausweis abdecken kann?

Angaben Energieausweis – Eine kurze Checkliste

Da der Energieausweis und seine Erstellung streng gesetzlich geregelt sind, vor allem in Bezug auf den Inhalt, lässt sich die Vollständigkeit gut nachvollziehen. Gern können Sie unsere Checkliste als Ansatz zur Prüfung nutzen:

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